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Rechtsanwalt Hans-Gert Fussbroich
Ihre gute Adresse zu den Themen Erbrecht, Betreuungsrecht und Vertragsrecht in Bergisch Gladbach
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Betreuungsrecht

Die meisten Betreuungseinrichtungen, die durch das Betreuungsgericht erfolgen, hätten durch die rechtzeitige Erteilung einer umfassenden Vorsorgevollmacht vermieden werden können.

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, der Ehepartner oder das leibliche Kind würden bei fehlender Regelung im Bedarfsfall automatisch zum Betreuer eingesetzt oder könnten automatisch als Bevollmächtigter handeln.

Deshalb ist es für jeden – und zwar unabhängig vom Alter! – ratsam, rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung sowie eine Patientenverfügung zu verfassen.

Jeder sollte sich einmal in die Situation versetzen, dass er selbst nichts mehr oder nicht mehr alles ausreichend regeln kann: Ein anderer entscheidet nun plötzlich, ob ich zu Hause wohnen bleiben kann oder ggf. in ein Heim muss. Ein anderer sucht das Heim aus, schließt den Heim­vertrag ab, entscheidet, in welchem Krankenhaus ich behandelt werde, wer mein Hausarzt wird, wie viel Taschengeld mir für was zur Verfügung steht, ob ich operiert werde oder nicht, ob ich geschlossen untergebracht werde, ob ich fixiert werden muss, ob ein Bettgitter angebracht werden darf etc.

Die elementarsten Lebensentscheidungen werden dann von einer anderen Person getroffen. Eine gerichtliche Überprüfung bzw. Genehmigung findet nur bei bestimmten Entscheidungen statt.

Anders als im Erbrecht bekommt der Vollmachtgeber seine Fehler bei der fehlenden oder „falschen” Gestaltung seiner Vollmacht oft noch mit. Er muss dann mit ansehen, wie die „falsche” Person als Betreuer oder Bevollmächtigter handelt bzw. „falsche” Entscheidungen trifft.

Solche lebenswichtigen Angelegenheiten sollte man daher nicht dem Zufall überlassen oder irgendwelche Mustertexte, die auf die eigene Situation überhaupt nicht abgestimmt sind, unreflektiert und voreilig übernehmen.

Dieses Thema ist wohl für jeden sehr unangenehm. Man beschäftigt sich daher nicht gerne damit. Es zu verdrängen oder hinauszuschieben hilft aber nicht.

Statt dessen sollte sich jeder eingehend mit diesem Thema beschäftigen.

Das Betreuungsrecht sowie die Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Vorsorgevollmachten etc. gehört zum Hauptschwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit.

Zum Betreuungsrecht und meinen diesbezüglichen Tätigkeiten gehören u.a.:
  • Vermeidung und Abwehr von Betreuungseinrichtungen
  • Professionelle Vorsorgeplanung
  • Vorsorgevollmachten
  • Betreuungsverfügungen
  • Patientenverfügungen
  • Rechte von Angehörigen gegenüber Betreuern und Vormundschaftsgericht
  • Gerichtliche Auseinandersetzungen rund ums Betreuungsrecht
  • Verfahrenspflegschaften
  • Unterbringungsverfahren; geschlossene Unterbringung; Unterbringungsbeschluss
Ggf. übernehme ich auch Ihre Vermögensverwaltung, wenn Sie krankheitsbedingt hierzu nicht mehr in der Lage sind und z.B. kein Angehöriger hierfür in Betracht kommt. Sie können mich – bei entsprechender Vereinbarung – in Ihrer Vorsorgevollmacht daher gerne als Bevollmächtigten benennen.
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Rechtsanwalt Hans-Gert Fussbroich | Am Mühlenberg 2-14 | 51465 Bergisch Gladbach
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Rechtsanwalt Hans-Gert Fussbroich
ist Fachanwalt für Erbrecht und betreut Sie zu folgenden Themengebieten: Erbrecht, Erbschaft, Testament, Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Schenkung, Vertrag, Erbvertrag, Nießbrauch, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Testamentsvollstreckung, Betreuung, Wohnrecht.
Seine Mandanten kommen überwiegend aus folgenden Orten und Regionen: Bergisch Gladbach, Köln-Dellbrück, Köln-Mülheim, Rösrath, Overath, Bensberg, Leverkusen, Refrath, Schildgen, Paffrath, Hand, Herkenrath, Moitzfeld, Rheinisch-Bergischer Kreis, Oberbergischer Kreis, Bergisches Land, Odenthal, Wipperfürth, Lindlar oder Kürten.
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Linktipp bei fachanwalt.de: Informationen zum Fachanwaltstitel
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