Vertragsrecht
pacta sunt servanda (Verträge müssen eingehalten werden). Dieser aus dem römischen Recht übernommene Grundsatz der Vertragstreue gilt noch heute.
„Drum prüfe wer sich ewig bindet!”
Die Erstellung bzw. Prüfung eines Vertragstextes setzt juristisches Fachwissen voraus.
Während kein medizinischer Laie es wagen würde, sich selbst oder seine Angehörigen ärztlich zu behandeln, schließen juristische Laien oft Verträge über ganz erhebliche Vermögenswerte ab, ohne sich zuvor fachlich beraten zu lassen.
Die zum Teil existenzgefährdenden Folgen werden manchmal erst viele Jahre später sichtbar. Die dann entstehenden Kosten stehen in keinem Verhältnis zu denen, die bei einer frühzeitigen Inanspruchnahme eines entsprechend spezialisierten Beraters entstanden wären.
Insbesondere unter nahen Angehörigen, guten Freunden etc. sind schriftliche Vereinbarungen unüblich. Schließlich kann man ja „immer über alles reden”.
Tipp: Genau diese Situation, dass man (noch) über alles reden kann, sollte man ausnutzen!
Schriftliche Verträge unter Angehörigen braucht man in der Tat (von z.B. steuerlichen oder formalen Gründen einmal abgesehen) oft nur für die Fälle, dass man die Angelegenheiten nicht mehr durch Absprachen regeln kann.
Was glauben Sie, wie froh Sie sein werden, bei Eintritt eines solchen Zerwürfnisses einen schriftlichen Vertrag in der Schublade zu haben, der für die jetzt anstehenden Probleme ausgewogene Regelungen enthält, die zu einem Zeitpunkt vereinbart wurden, als Sie noch vernünftig über alles reden konnten.
Ohne solche Regelungen sind kostspielige gerichtliche Auseinandersetzungen mit ungewissem Ausgang oft vorprogrammiert.
Zum Vertragsrecht und meinen diesbezüglichen Tätigkeiten gehören u.a.:
- Professionelle Erstellung von Erbvertragsentwürfen, Übertragungsverträge etc.
- Vermögensübertragungen
- Schenkungen zu Lebzeiten
- Schenkungsverträge
- Nießbrauch
- Wohnungsrecht/Wohnrecht
- Pflegevereinbarung; Pflegeverpflichtung
- Grunddienstbarkeit
- Schuldanerkenntnis
- Investitionen von Mietern/Erwerbern
- Grundstückskaufverträge
- Auslegung von Verträgen
- Überprüfung notarieller Grundstücksverträge und sonstiger Verträge